A-Z in Kürze

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ 

A

Sie erledigt unter anderem die gesamte Sekretariatsarbeit und Korrespondenz für die Bildungskommission und unterstützt die Schulleitungen im administrativen Bereich. Sie ist zuständig für die Belange der Tagesschule.

Tel: 031 724 52 40
E-Mail: bildung@muensingen.ch
Website

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an fünf Halbtagen pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen vom Unterricht zu dispensieren. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson schriftlich bis spätestens am Vortag.

In begründeten Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch dispensiert werden. Dispensationsgesuche sind vier Wochen im Voraus schriftlich bei der zuständigen Schulleitung einzureichen.

Weitere Informationen finden sie hier.

Die Anlagewarte werden hier vorgestellt.

Die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen werden im Kindergarten, im 4. und im 8. Schuljahr durchgeführt. In der Regel geschieht dies durch die zuständigen Schulärzte. Die Kosten übernimmt die Gemeinde.

Schulärztliche Untersuchung

Die Aufgabenhilfe ist eine freiwillige Einrichtung der Gemeinde Münsingen. Die Volksschule Münsingen bietet sie unter folgenden Voraussetzungen an: Die Aufgabenhilfe soll denjenigen Kindern eine zusätzliche Hilfe bieten, die trotz individueller Anpassung der Hausaufgaben nicht in der Lage sind, diese befriedigend zu lösen. Die Gründe können insbesondere sein:

  • Fremdsprachigkeit der Eltern
  • Überforderung zur Mithilfe oder Kontrolle durch die Eltern
  • Krankheitsbedingte Abwesenheit der Eltern
  • schwieriges familiäres Umfeld

Pro Halbjahr und Wochenlektion beteiligen sich die Eltern mit Fr. 100.– pro Semester an den Kosten.
Die Anmeldung eines Kindes erfolgt durch die Klassenlehrperson in Absprache  mit den Eltern.  Die Aufgabenhilfe ist kein Nachhilfe-, Stütz- oder Förderunterricht.

B

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Bern-Mittelland

Bremgartenstrasse 37
Postfach
3001 Bern

Telefon
031 633 80 00, Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr

Website
https://www.biz.bkd.be.ch/

Zuständiger Berufsberater Schulzentrum Rebacker
Ueli Strasser
Tel: 031 633 47 18
ueli.strasser@be.ch

Zuständiger Berufsberater Schulzentrum Schlossmatt
Manuela Wüthrich
Tel: 031 635 54 92
manuela.wuethrich@be.ch

Die kompetenzorientierte Beurteilung
In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll von Ihrem Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Beim Beobachten und Beurteilen orientieren sich die Lehrpersonen an den Kompetenzen des Lehrplans 21.

Die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung ist:
• …förderorientiert
Beurteilungen und Rückmeldungen fördern das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und zeigen auf, wie die nächsten Lernschritte anzugehen sind.
• …passend zum Unterricht
Grundlage jeder Beurteilung sind die Lernsituationen im Unterricht.
• …transparent
Beurteilungen sind nachvollziehbar und informieren die Eltern differenziert über die Lernfortschritte und die Entwicklung ihrer Tochter oder ihres Sohnes.
• …umfassend
In die Beurteilung werden sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen miteinbezogen. Fachliche Kompetenzen werden in den verschiedenen Fächern (Deutsch, Mathematik, Musik, usw.) erworben. Überfachliche Kompetenzen spielen über die Fächer hinweg eine wichtige Rolle, wie z. B. Selbständigkeit oder Teamfähigkeit. Im Unterricht werden die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen miteinander verknüpft.

Das Standortgespräch
Es ist ein zentrales Element für die Vertrauensbildung und die Zusammenarbeit zwischen Schule und
Elternhaus und findet einmal jährlich statt.

Der Beurteilungsbericht
Der Beurteilungsbericht gibt den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Rückmeldung über ihren Leistungsstand in den verschiedenen Fächern. Sie basiert auf einem professionellen Ermessensentscheid der Lehrpersonen und nicht auf Berechnungen von Notendurchschnitten.

Schülerinnen und Schüler erhalten den Beurteilungsbericht:
• Primarstufe:
Ende 2., 4., 5. und 6. Schuljahr
• Sekundarstufe I:
Ende 7., 8., und 9. Schuljahr

Die Schullaufbahnentscheide
Ein Schullaufbahnentscheid erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Im Zentrum steht die Frage, in welcher Klasse, welchem Schultyp oder Niveau die Schülerin, der Schüler am besten gefördert werden kann. Schullaufbahnentscheide betreffen insbesondere:
• den Übertritt ins nächste Schuljahr;
• das Überspringen oder Wiederholen eines Schuljahres;
• die Zuweisung zu einer besonderen Klasse oder die Rückführung aus der besonderen Klasse in eine Regelklasse;
• die Zuweisung, das Verbleiben oder den Wechsel in einen anderen Schultyp oder in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe I;
• die Aufnahme in den gymnasialen Unterricht, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschulen und in die Berufsmaturitätsschulen.

Individuelle Schullaufbahnentscheide
Individuelle Schullaufbahnentscheide sind während der gesamten Volksschulzeit und auch während des laufenden Schuljahres möglich. Ein Schullaufbahnentscheid trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrkraft. Sie werden den Eltern im Rahmen des Beurteilungsberichts oder eines individuellen Schullaufbahnentscheids schriftlich mitgeteilt.

Dialog mit den Eltern
Eltern sollen Einblick in das schulische Lernen ihrer Kinder erhalten, auch wenn diese weniger Haus-
aufgaben zu erledigen haben. Mit vorgängig abgesprochenen Unterrichtsbesuchen, an Elterngesprächen sowie der Teilnahme an Schulanlässen erhalten die Eltern Einblick in die Schule. Bei Unsicherheiten dürfen die Eltern die Lehrpersonen selbstverständlich kontaktieren.

Für alle Klassen (Kindergarten, 1.- 9. Schuljahr) gelten die Blockzeiten von 08.20 – 11.50 Uhr.

Unterrichtszeiten:

VormittagNachmittag
07.30 – 08.1513.30 – 14.15
08.20 – 09.0514.20 – 15.05
09.10 – 09.5515.20 – 16.05
10.15 – 11.0016.10 – 16.55
11.05 – 11.5017.00 – 17.45

C

D

Alle Schulverantwortlichen sind Ihnen dankbar, wenn beim Einreichen von Gesuchen aller Art der Dienstweg eingehalten wird. Das bedeutet, dass sämtliche Gesuche der Klassenlehrperson abgegeben werden, die sie dann weiterleitet an:

Schulleitung → Bildungskommission → Schulinspektorat (RIBEM) → Bildungs- und Kulturdirektion (BKD).

In besonderen Fällen können sie auch direkt mit der zuständigen Schulleitung Kontakt aufnehmen.

In begründeten Fällen (z.B. für wichtige Familienereignisse oder für die Organisation oder Teilnahme an wichtigen sportlichen oder kulturellen Anlässen) können Schülerinnen und Schüler teilweise oder vorübergehend ganz vom Schulbesuch befreit werden.

  • Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn von den Eltern an die Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung schriftlich einzureichen.
  • Sie sind zu begründen und allenfalls mit entsprechenden Dokumenten zu belegen.

Eine Übersicht finden Sie hier. Weitere Auskünfte erteilen die Schulleitungen.

Damit fremdsprachige Kinder möglichst schnell die Unterrichtssprache erlernen, können sie den Intensiv- und Aufbaukurs „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ besuchen, falls dies von den Lehrpersonen als nötig erachtet wird. Auskunft erteilt Béatrice Schmid.

E

Die Eltern werden von den Schulleitungen und den Lehrpersonen zu verschiedenen Elternorientierungen und Elternabenden eingeladen. Die Teilnahme an diesen Anlässen ist für die Eltern obligatorisch.

Für spezielle Wochen und Anlässe der einzelnen Klassen übernimmt grösstenteils die Gemeinde die Kosten. Die restlichen Auslagen gehen jedoch zu Lasten der Eltern.

Die Kosten für Miete von Schlittschuhen und Helm, so wie die Kosten für die Schneesporttage gehen wie bisher zu Lasten der Eltern.

Die Elternvertretungen aller Klassen vom Kindergarten bis zur 9. Klasse bilden zusammen den Elternrat. Dieser bespricht und organisiert Anlässe zu allgemeinen Schulfragen. Weitere Informationen:

www.elternrat-muensingen.ch

F

Für lernwillige Schülerinnen und Schüler bieten wir ab der 2. Klasse zusätzlichen, freiwilligen Unterricht in verschiedenen Fächern an.

Die Anmeldung erfolgt jeweils im Februar für das kommende Schuljahr und ist verbindlich.

Bei mangelhaftem Arbeits- und Lernverhalten während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung über einen möglichen Ausschluss.

Während der Schulferien bietet die Gemeinde Tagesferien (TAF) an:

Abteilung Bildung und Kultur
Tel. 031 724 52 40

Die Ferien sind kantonal geregelt und werden von der Bildungskommission festgelegt.

Ferienplan  herunterladen

Fotos und Videos dürfen an besonderen Veranstaltungen der Schule nur mit Einverständnis der Beteiligten gemacht werden und sofern sie ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch sind. Der Persönlichkeitsschutz aller Personen auf Fotos und Videos muss gewährleistet sein und es dürfen keine Bilder ohne Einverständnis der Beteiligten aufs Netz/Internet gestellt werden.

G

H

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens 5 Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die 5 Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Die Klassenlehrperson ist von den Eltern spätestens bis zum Vortag schriftlich über den beabsichtigten Bezug zu orientieren.

  • Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder hier heruntergeladen werden 
  • Der versäumte Unterrichtsstoff ist in Eigenverantwortung und unaufgefordert nachzuholen.

Weitere Angaben finden Sie hier.

Grundsätzlich ist der Gebrauch von Handys in der Schule nicht erlaubt. Einige Ausnahme finden sich in den untenstehenden Regelungen:

  • Im Unterricht sowie auf Ausflügen, Exkursion und in Klassenwochen bestimmt die Lehrperson über die Verwendung der Handys.
  • In den Pausen ist die Verwendung des Handys nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson er-laubt (z.B. Anruf betreffend Schnupperlehre oder Lehrstelle).
  • In den Garderoben und WC-Anlagen der Schule ist die Verwendung der Handys verboten.
  • Die Schule sorgt dafür, dass die mitgebrachten Handys bei Nichtgebrauch diebstahlsicher gelagert werden können.
  • Nach dem Läuten am Ende des Unterrichtshalbtages ist die Verwendung des Handys auf dem Schulareal erlaubt, sofern dabei kein Unterricht gestört wird. Externe Lautsprecher sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Lautes Abspielen von Musik oder Tonaufnahmen auf dem Schulareal ist nicht erlaubt.
  • Wer gegen die Handyregeln verstösst, muss einen angemessenen Teil des Reglements von Hand abschreiben. Im Wiederholungsfall spricht die Schulleitung einen Verweis aus.

Die Hausaufgaben richten sich nach den kantonalen Vorgaben (AHB Lehrplan 21). Die folgende zeitliche Vorgaben dürfen insgesamt nicht überschritten werden:

• Zyklus 1 (ohne Kindergarten): 30 Minuten pro Woche

• Zyklus 2: 30 bis max. 45 Minuten pro Woche

• Zyklus 3: 1 Stunde 30 Minuten pro Woche

Die Schülerinnen und Schüler können die Hausaufgabenbetreuung der Tagesschule als kostenpflichtiges Angebot nutzen. Dies bietet den Schülerinnen und Schülern ein förderndes und unterstützendes Umfeld.

Die Gemeinde bietet in besonderen Fällen auch Aufgabenhilfe ausserhalb der Tagesschule an

I

Die Volksschule Münsingen arbeitet mit Lehrpersonen zur Integrativen Förderung (früher Heilpädagogisches Ambulatorium) zusammen. Die hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche der IF – Lehrpersonen sind:

  • Prävention von Lernstörungen
  • Schaffung günstiger Voraussetzungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
  • Unterstützung des Lernens durch entsprechende Hilfen und Strategien
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Beratung von Lehrpersonen und Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag
  • Kurzinterventionen in Klassen oder mit einzelnen Schülern
  • Integrative Förderung innerhalb des Klassenverbands oder in Lerngruppen

J

K

Wir stehen den Eltern, Schülerinnen und Schülern für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich, bevor allfällige Missverständnisse zu gross werden. Erfahrungsgemäss lassen sich in einem sachlichen Gespräch viele Probleme lösen.

  • Lassen sich Probleme nicht zwischen Lehrperson und Schülerin/Schüler lösen, soll immer zuerst das Gespräch zwischen Eltern und betroffenen Lehrerpersonen stattfinden.
  • Führt dieses Gespräch für eine Partei nicht zu einem annehmbaren Ziel, ist ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und Schulleitung angezeigt.

Hier können die Kleiderregeln nachgelesen und heruntergeladen werden:

L

Stellen Sie bei Ihrem Kind Läuse fest, informieren Sie sofort die Klassenlehrperson. Diese wird dann die Fachfrau für Läuseprophylaxe benachrichtigen, damit in der Klasse eine Kontrolle durchgeführt und die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können.

Die Klassenlehrperson informiert bei Befall oder Verdacht auf Befall von Läusen die verantwortliche Person, welche dann über das weitere Vorgehen entscheidet.

Übrigens: Laut Auskunft der Krankenkassen wird Läuseshampoo, wenn es vom Arzt verschrieben wurde, bei den meisten Zusatzversicherungen rückvergütet.

Zuständig für das Schulzentrum Rebacker:
Frau Marianne Rediger
Tel. 079 363 21 22

Zuständig für das Schulzentrum Schlossmatt:
Frau Claudia Spicher
Tel: 076 330 43 51

Die Logopädie in Münsingen ist ein Therapieangebot im Rahmen der Schule und wird vom Kanton finanziert. Die Schullogopädie befasst sich mit der Erfassung, Beratung und Therapie von Kindern mit:

  • Sprachstörungen (betreffend Sprachverständnis, Satzbau, Wortschatz, Wortfindung)
  • Bei Bedarf auch bei Mehrsprachigkeit
  • Sprechstörungen (betreffend Artikulation)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Stimmstörungen
  • Kommunikationsstörungen (Mutismus)
  • Schriftspracherwerbsstörungen (betreffend Lesen und Schreiben)
  • Dyskalkulie

Anmeldungen zur Abklärung erfolgen durch die Lehrperson und/oder durch die Eltern.

Logopädinnen Schulzentrum Rebacker:

Renate Läderach (Sonnhalde)
031 720 40 48

renate.laederach@muensingen.ch  

Dea Negri
031 720 40 48
dea.negri@muensingen.ch

Logopädinnen Schulzentrums Schlossmatt:

Rahel Räss
031 724 55 57
rahel.raess@muensingen.ch

Martina Spescha
031 724 55 57
martina.spescha@muensingen.ch

M

N

O

P

Kinder mit Bedarf für Psychomotorik werden in Wichtrach betreut.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Website: https://sites.google.com/schulenwichtrach.ch/psychomotorik/

Q

R

Die Raumreservationen der Schul- und Sportanlagen erfolgen über die Webseite der Gemeinde Münsingen.

S

Die Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen.

Die Schullaufbahnentscheide
Ein Schullaufbahnentscheid erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Im Zentrum steht die Frage, in welcher Klasse, welchem Schultyp oder Niveau die Schülerin, der Schüler am besten gefördert werden kann. Schullaufbahnentscheide betreffen insbesondere:
• den Übertritt ins nächste Schuljahr;
• das Überspringen oder Wiederholen eines Schuljahres;
• die Zuweisung zu einer besonderen Klasse oder die Rückführung aus der besonderen Klasse in eine Regelklasse;
• die Zuweisung, das Verbleiben oder den Wechsel in einen anderen Schultyp oder in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe I;
• die Aufnahme in den gymnasialen Unterricht, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschulen und in die Berufsmaturitätsschulen.

Individuelle Schullaufbahnentscheide
Individuelle Schullaufbahnentscheide sind während der gesamten Volksschulzeit und auch während des laufenden Schuljahres möglich. Ein Schullaufbahnentscheid trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrkraft. Sie werden den Eltern im Rahmen des Beurteilungsberichts oder eines individuellen Schullaufbahnentscheids schriftlich mitgeteilt.

Ein friedliches Zusammenleben in grossen Gruppen wie in einer Schule benötigt auch gewisse Abmachungen und Regeln. Nur so ist es möglich, dass sich alle Beteiligten wohl fühlen. Höflichkeit, Freundlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind wesentlich. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir einander im Schulareal grüssen und eine nicht verletzende Sprache sprechen.

Erwünschtes Verhalten wird bereits im Kindergarten der Volksschule Münsingen eingeführt. Es wird immer wieder aufgefrischt und altersgerecht erweitert.

  • Einander grüssen: Ich grüsse Personen freundlich.
  • Im Lernen unterstützen: Wir unterstützen uns gegenseitig im Lernen, beispielsweise indem wir andere ermuntern, eine ruhige Atmosphäre schaffen und Freude am Lernen fördern.
  • Sich entschuldigen: Wenn ich etwas Unrechtes getan habe, bitte ich um Entschuldigung.
  • Bitte und Danke sagen: Wenn ich etwas möchte, bitte ich darum. Wenn ich etwas erhalte, bedanke ich mich.
  • Stopp-Regel: Wenn mir beim Umgang mit anderen Kindern etwas zu viel wird, darf ich «Stopp» sagen. Ich akzeptiere ein «Stopp» eines anderen Kindes. Was weh macht, ist nicht erlaubt.
  • Rücksicht nehmen, wertschätzen: Wir respektieren die Verschiedenartigkeit aller Menschen. Wir verhalten uns anständig bei Begegnungen mit anderen Menschen. Wir verhalten uns diskret bei körperlichen Bedürfnissen (gähnen, husten, niesen, usw.).
  • Mein und Dein akzeptieren: Wir respektieren fremdes Eigentum und stehlen niemandem etwas. Wir gehen vorsichtig mit fremden Sachen um, verschmutzen und beschädigen nichts.
  • Sorge zu unserer Umwelt tragen: Abfälle gehören in den Abfalleimer und nicht auf den Boden. Um Energie zu sparen, schliessen wir bei Kälte Türen und Fenster und lassen das Licht nicht unnötig brennen.
  • Anständige Sprache: Fluchworte und «Gossensprache» gehören nicht in die Schule.
  • Siezen: Die Kinder siezen erwachsene Personen.
  • Wir sind ehrlich zueinander.

Schulhausregeln Rebacker

Schulhausregeln Schlossmatt

Informationen zum Schulsport finden Sie auf der entsprechenden Website.

Die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, macht sich strafbar. Die zuständige Bildungskommission hat nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Es gibt grundsätzlich keine unentschuldigten Absenzen mehr.

Die Kinder sollen nach Möglichkeit den Schul- und Kindergartenweg möglichst selbstständig und aus eigener Kraft zurücklegen. Autos auf und in der Nähe der Kindergarten- und Schulareale gefährden alle Schul- und Kindergartenkinder.

Der Schulweg liegt im gesetzlichen Verantwortungsbereich der Eltern.

Vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr wird eine jährliche Kontrolluntersuchung bei einem der Schulzahnärzte unserer Gemeinde durchgeführt. Die Kosten dieser Untersuchung übernimmt die Gemeinde.

Die Behandlung erfolgt anschliessend beim gewählten Zahnarzt. Ein Kostenbeitrag kann mit Gesuch an die Finanzabteilung der Gemeinde beantragt werden.

Die Unterlagen inkl. Gutschein für die obligatorische schulzahnärztliche Untersuchung werden zu Beginn des neuen Schuljahres per Post verschickt (Kindergarten bis 3. Klasse, sowie Trimstein alle Stufen) oder direkt an die Schüler/-innen verteilt (4. – 9. Klassen).

Sollten Sie ein neues Formular für die obligatorische schulzahnärztliche Untersuchung benötigen, können Sie über bildung@muensingen.ch ein personalisiertes Unterlagenset anfordern. Geben Sie dazu bitte den Namen, die Klasse und das Geburtsdatum des Kindes an.

Weitere Informationen hier oder bei:

Schulzahnpflegeleiterin Schulzentrum Rebacker
Franziska Graf 031 720 40 58
franziska.graf@schulen-muensingen.ch

Schulzahnpflegeleiterin Schulzentrum Schlossmatt
Sandra Friedli, 031 724 55 55
sandra.friedli@schulen-muensingen.ch

T

Die Tagesschule Münsingen steht allen Kindern und Jugendlichen offen, die in Münsingen den Kindergarten oder die Volksschule besuchen.

Angemeldete Kinder werden dort von Montag bis Freitag jeweils von 07.30 bis 08.40 und von 11.50 bis 18.00 Uhr betreut. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für ein Jahr und soll mindestens drei Einheiten umfassen.

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Tagesschulleiterin Béatrice Schmid
tagesschule@muensingen.ch
Tel. 031 721 64 51 oder 079 196 43 81

Fahrzeuge aller Art müssen ausserhalb der Schulhäuser und Turnhallen in die speziellen Ständer abgestellt werden.

Velos und Motorfahrräder sind in den dafür bestimmten Unterständen abzustellen.

Elektro-Trendfahrzeuge (Flyer Kantonspolizei Bern)

U

Die Schule hat keine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler. Die Kinder und Jugendlichen sind über die obligatorische Krankenkasse gegen Unfall versichert.

V

W

X

Y

Z

Zur Erlangung einer abgeschlossenen Volksschulbildung können bildungswillige Schülerinnen und Schüler die 9. Klasse als 10. Schuljahr unentgeltlich an der bisherigen Schule besuchen. Vermögen Schülerinnen und Schüler dem Unterricht nicht zu folgen oder bereiten sie durch ihr Verhalten besondere Schwierigkeiten, können Sie vom Besuch ausgeschlossen werden.

Nach oben scrollen